nach den Richtlinien des BMWK zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Angaben zum betroffenen Objekt - Investitionsstandort
In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, dass Sie den Lageplan des Grundstückes samt Markierung des betreffenden Gebäudes als PDF-File hochladen. Die maximale Filegröße liegt bei 10MB Bitte stellen Sie uns einen einfachen (ggf. händischen) Lageplan mit Bebauung zur Verfügung, auf dem markiert ist, welches Gebäude bzw. Gebäudeteil von dem hier beschriebenen Vorhaben betroffen ist.
Maximale Dateigröße: 10MB
Sie geben an, dass die beantragte von der Maßnahme betroffene Fläche von der Gesamt-Nettogrundfläche abweicht.
In diesem Fall muss zwingend ein Lageplan (Skizze) eingereicht werden, aus der die Lage mit Beschreibung der betroffenen Nettofläche hervorgeht.
Bitte beachten Sie, dass die DR. VON RITTBERG CONSULTING für Sie keine Förderanträge stellen kann, die sich auf ein Baudenkmal beziehen. In diesem Fall müssen Sie sich von einem anderen Energieeffizienzexperten beraten lassen.
Ausgaben Hinweis: Bitte geben sie jeweils nur die förderfähigen Investitionskosten gemäß geltender Förderrichtlinie an. Als förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen werden neben den direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten jeweils auch die Kosten für den fachgerechten Einbau bzw. die Installation, die Kosten für die Inbetriebnahme von Anlagen, sowie die Kosten der zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Umfeldmaßnahmen, bspw. bei der Dämmung der Außenwände auch die Kosten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Errichtung eines Baugerüstes, oder beim Einbau einer Erdwärmepumpe bspw. auch die Kosten der Deinstallation und Entsorgung der Altanlage und der Optimierung des Heizungsverteilsystems zur Absenkung der Systemtemperatur, sowie die Erschließung der Wärmequelle und die zugehörigen Anschlussleistungen sowie deren Verlegung werden anerkannt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass laut aktueller Richtlinie Rechnungen unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege als Zahlungsnachweise aufzubewahren bzw. einzureichen sind. Abweichend davon kann der Zahlungsnachweis auch durch eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem ausführenden Unternehmen erfolgen, wenn ein eindeutiger Bezug zur Rechnung der förderfähigen Ausgaben hergestellt wird sowie mindestens eine Rate unbar geleistet worden ist. Die entsprechenden Belege sind ebenfalls aufzubewahren bzw. einzureichen.
Bitte geben Sie bei den nachfolgenden förderfähigen Kosten ausschließlich Nettobeträge an:
Summe der geplanten förderfähigen Kosten für:
Bitte geben Sie bei den nachfolgenden förderfähigen Kosten ausschließlich Bruttobeträge an:
Fachplanung und Baubegleitung
Hier sind ausschließlich die Kosten des Energieberaters einzutragen.
Gesamtkosten aller förderfähigen Maßnahmen
Ich wurde durch die nachfolgend bezeichnete Organisation/Person gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden: BAFA);Frankfurter Straße 29 - 35; 65760 Eschborn als bevollmächtige Person gemäß § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz bestellt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Von der antragstellenden Person liegt die Kenntnis und das Einverständnis vor, dass das BAFA sämtlichen Schriftverkehr an die bevollmächtigte Organisation/Person versendet. Die antragstellende Person ist und bleibt Verfahrensbeteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die bevollmächtigte Organisation/Person handelt im Namen der antragstellenden Person, die Rechtsfolgen ihrer Handlungen trägt die antragstellende Person.
Beachten Sie, dass jegliche Kommunikation bei einem Bevollmächtigten nach VwVfG über denBevollmächtigten läuft.
Hier können Sie das aktuelle Formular „Gebäudeeigentümererlaubnis“ zum Ausfüllen auf Ihren Rechner herunterladen.
Hinweise zum Datenschutz
Verantwortlicher:Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleFrankfurter Straße 29-3565760 EschbornTelefon: 06196 908-0Telefax: 06196 908-1800poststelle@bafa.bund.de
Datenschutzbeauftragte/r:datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung und bei der Einreichung des Verwendungsnachweises die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:
Angaben zum Antragsteller samt Kontaktdaten, Inhaltliche und technische Beschreibung des Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum, den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle, ggf. Angabe des vom Antragsteller mit einzelnen Maßnahme beauftragten Dritten, den für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen, Angaben zum geplanten Vorhaben, einschließlich der voraussichtlichen Investitionskosten.
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Zuwendungsverfahren im Rahmen der für das BAFA als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung und Auswertung der Daten zum Zweck:
der Prüfung und Bescheidung des Förderantrags und der Auszahlung der Zuwendung sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren)
der Vermeidung von Doppelförderungender Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms)
der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Überwachung der Mittelverwendung (Zuwendungsdatenbank des Bundes).
Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.
Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.
Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs übermittelt das BAFA personenbezogene Daten an die Deutsche Bundesbank und an die Bundeskasse.
Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof).
Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften werden darüber hinaus projektbezogene Daten zu der geförderten Maßnahme in einem zentralen System des Bundes gespeichert und genutzt (Zuwendungsdatenbank des Bundes). Dies betrifft die folgenden Daten: Thema des Vorhabens, Zuwendungsempfänger und ausführende Stelle, für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Projektleiter, Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers. Die in die Zuwendungsdatenbank des Bundes übertragenen Daten können von folgenden zugriffsberechtigten Stellen des Bundes eingesehen werden: Mitglieder des Deutschen Bundestages, andere fördernde öffentliche Stellen und Stellen, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof), sowie - ausschließlich für statistische Zwecke - die damit beauftragte Einrichtung. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung von haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen sowie zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen des Deutschen Bundestages genutzt. Abgeordnete des Bundestages (MdB) haben bezüglich ihres Wahlkreises technisch die direkte Möglichkeit des Zugriffs auf Daten der Zuwendungsdatenbank. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Zuwendungsdatenbank des Bundes liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.
Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.
Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Antragsportals arbeitet das BAFA mit einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zusammen, der hinreichend Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).
Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.
Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).
Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.
Persönliche Erklärungen
Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich die "Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude" in der aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen habe,
Mir ist bekannt, dass
Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen (für Betriebe und Unternehmen) Mir ist bekannt, dass
Wichtig: Damit wir den Antrag für Sie stellen können beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Sollten Sie unsere Hinweise nicht berücksichtigen und dadurch ein Mehraufwand unsererseits entstehen, werden wir den damit verbundenen Aufwand gesondert in Rechnung stellen.