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BEGEM TPB 16.2.2024

Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

nach den Richtlinien des BMWK zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Angaben zum betroffenen Objekt - Investitionsstandort


Befinden sich an dem angegebenen Standort mehrere Gebäude?
Hinweis: 
Sie haben ausgewählt, dass an dem Standort bzw. dem Flurstück auf dem die energtischen Sanierung stattfinden soll, mehrere Gebäude befinden.

In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, dass Sie den Lageplan des Grundstückes samt Markierung des betreffenden Gebäudes als PDF-File hochladen. Die maximale Filegröße liegt bei 10MB
Bitte stellen Sie uns einen einfachen (ggf. händischen) Lageplan mit Bebauung zur Verfügung, auf dem markiert ist, welches Gebäude bzw. Gebäudeteil von dem hier beschriebenen Vorhaben betroffen ist.

Maximale Dateigröße: 10MB

Bitte laden Sie hier den Lageplan hoch. Der Upload ist zwingend erforderlich
Art des Gebäudes 

Nichtwohngebäude

Format: TT.MM.JJJJ

Upload Skizze Lageplan

Sie geben an, dass die beantragte von der Maßnahme betroffene Fläche von der Gesamt-Nettogrundfläche abweicht.

In diesem Fall muss zwingend ein Lageplan (Skizze) eingereicht werden, aus der die Lage mit Beschreibung der betroffenen Nettofläche hervorgeht.

Maximale Dateigröße: 10MB

Laden Sie hier einen Lageplan hoch, aus dem die Fläche samt Beschreibung der betroffenen Nettogrundfläche hervorgeht.
Bezieht sich der Antrag auf Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12°C < T < 19°C?
Hinweis: Liegt die Gebäudetemperatur zwischen 12°C und 19°C? Wenn Sie hier „Ja“ ankreuzen bedeutet dies, dass das Gebäude nahezu unbeheizt ist! Für unbeheizte Gebäude ist keine Förderung möglich.
Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal?

Wohngebäude

Format: TT.MM.JJJJ
Liegt den beantragten Maßnahmen ein individueller Sanierungsplan zugrunde?
Hinweis: der iSFP-Bonus wird für Anlagen zur Wärmeerzeugung nicht gewährt.
Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal oder um sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz?

Bitte beachten Sie, dass die DR. VON RITTBERG CONSULTING für Sie keine Förderanträge stellen kann, die sich auf ein Baudenkmal beziehen.
In diesem Fall müssen Sie sich von einem anderen Energieeffizienzexperten beraten lassen.


Dämmung der Gebäudehülle, Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden
Hinweis: Der Wärmedurchgangskoeffizient ist ein spezifischer Kennwert eines Bauteils. Er wird auch als U-Wert bezeichnet. Für spezielle Bauteile wie z. Bsp. Fenster oder Tore wird er auch als UW-Wert, für Vorhangfassaden als Ucw-Wert, für Türen als Du-Wert bezeichnet

Maßnahmen an der Anlagentechnik außer Heizung
Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen
Austausch von Komponenten im bestehenden Lüftungsanlagen
Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Einbau einer energieeffiziente Kälteerzeugung zur Raumkühlung gemäß den TMA
Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtung Systeme gemäß den TMA

Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes und/oder der Anschluss an ein Gebäudenetz?

Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Fachplanung und Baubegleitung

Ausgaben

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass laut aktueller Richtlinie Rechnungen unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege als Zahlungsnachweise aufzubewahren bzw. einzureichen sind. Abweichend davon kann der Zahlungsnachweis auch durch eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem ausführenden Unternehmen erfolgen, wenn ein eindeutiger Bezug zur Rechnung der förderfähigen Ausgaben hergestellt wird sowie mindestens eine Rate unbar geleistet worden ist. Die entsprechenden Belege sind ebenfalls aufzubewahren bzw. einzureichen.

Soll die Förderung einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen oder einer vorsteuerabzugsberechtigten Organisation zufließen?

Bitte geben Sie bei den nachfolgenden förderfähigen Kosten ausschließlich Nettobeträge an:

Summe der geplanten förderfähigen Kosten für:

Bitte geben Sie bei den nachfolgenden förderfähigen Kosten ausschließlich Bruttobeträge an:

Summe der geplanten förderfähigen Kosten für:

Summe der geplanten förderfähigen Ausgaben für Anlagentechnik
 (inklusive Nebenkosten)

Fachplanung und Baubegleitung

Hier sind ausschließlich die Kosten des Energieberaters einzutragen.

Gesamtkosten aller förderfähigen Maßnahmen

Bestätigung von Förderbedingungen und Vertragsabschluss

Ist es geplant, dass die beantragten Maßnahmen ausschließlich in Eigenleistung durchgeführt werden? 
Bestätigung
Bestätigung Lieferungs- oder Leistungsvertrag
Wurde Ihnen von ihrem Lieferanten ein PDF zur Ermittlung der Förderhöhe ausgehändigt?

Maximale Dateigröße: 10MB

Der Upload ist zwingend erforderlich

Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen

nach den Richtlinien des BMWK zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Angaben zur Bevollmächtigung

Ich wurde durch die nachfolgend bezeichnete Organisation/Person gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden: BAFA);
Frankfurter Straße 29 - 35; 65760 Eschborn als bevollmächtige Person gemäß § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz bestellt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Von der antragstellenden Person liegt die Kenntnis und das Einverständnis vor, dass das BAFA sämtlichen Schriftverkehr an die bevollmächtigte Organisation/Person versendet. Die antragstellende Person ist und bleibt Verfahrensbeteiligter im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die bevollmächtigte Organisation/Person handelt im Namen der antragstellenden Person, die Rechtsfolgen ihrer Handlungen trägt die antragstellende Person.

 

Name der
bevollmächtigten
Organisation:
DR. VON RITTBERG CONSULTING
Anrede Herr
Vorname Jürgen
Name Dr. Graf von Rittberg
Straße, Nr.: Spitzwegstraße 7
PLZ / Ort 84518 Garching an der Alz
Land Deutschland
Telefon 08634 627 000 1
Fax 08634 627 000 3
E-Mail beg@von-rittberg.de

Beachten Sie, dass jegliche Kommunikation bei einem Bevollmächtigten nach VwVfG über den
Bevollmächtigten läuft.

Vollmacht

Maximale Dateigröße: 10MB

Der Upload ist zwingend erforderlich

Angaben zur antragstellenden Person

(Bitte geben Sie den rechtsverbindlichen Namen der Organisation an.)
Name
Name
Vorname
Nachname
(Vorwahl / Rufnummer) tagsüber
Hier bitte die E-Mail-Adresse eintragen, an die die Eingangsbestätigung geschickt werden soll.
Wird die beantragte Investition für wirtschaftliche Zwecke getätigt?

Technische Projektbeschreibung

TPB Erklärung
Merkblatt gelesen

Eigentümer des Gebäudes

Ist der Antragsteller Eigentümer des Gebäudes, in dem die Investition umgesetzt wird?
Zustimmung Eigentümer
Hinweis: Falls Sie NICHT Eigentümer des Gebäudes sind, wird ZWINGEND eine Einverständniserklärung des Eigentümers benötigt.

Hier können Sie das aktuelle Formular „Gebäudeeigentümererlaubnis“ zum Ausfüllen auf Ihren Rechner herunterladen.

Maximale Dateigröße: 10MB

Kumulierung

 
Verständniserklärung max. 60%
Kein Antrag bei der KfW

Datenschutzrechtliche Informationen

Hinweise zum Datenschutz

  1. Verantwortlicher, Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

    Verantwortlicher:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Frankfurter Straße 29-35
    65760 Eschborn
    Telefon: 06196 908-0
    Telefax: 06196 908-1800
    poststelle@bafa.bund.de

    Datenschutzbeauftragte/r:
    datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de

 

 

  1. Datenverarbeitung:

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens personenbezogene Daten. Insbesondere werden bei der Antragstellung und bei der Einreichung des Verwendungsnachweises die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:

    Angaben zum Antragsteller samt Kontaktdaten, Inhaltliche und technische Beschreibung des Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum, den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle, ggf. Angabe des vom Antragsteller mit einzelnen Maßnahme beauftragten Dritten, den für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen, Angaben zum geplanten Vorhaben, einschließlich der voraussichtlichen Investitionskosten.

    Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Zuwendungsverfahren im Rahmen der für das BAFA als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung und Auswertung der Daten zum Zweck:

    der Prüfung und Bescheidung des Förderantrags und der Auszahlung der Zuwendung sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren)

    der Vermeidung von Doppelförderungen
    der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms)

    der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Überwachung der Mittelverwendung (Zuwendungsdatenbank des Bundes).

    Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilligungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

    Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

  1. Empfänger der Daten (Kategorien):

    Innerhalb des BAFA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die mit der Bearbeitung des Vorgangs im Rahmen der oben genannten Zweckbestimmung befasst sind.

    Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs übermittelt das BAFA personenbezogene Daten an die Deutsche Bundesbank und an die Bundeskasse.

    Im Rahmen der Durchführung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kann das BAFA personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weitergeben, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof).

    Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften werden darüber hinaus projektbezogene Daten zu der geförderten Maßnahme in einem zentralen System des Bundes gespeichert und genutzt (Zuwendungsdatenbank des Bundes). Dies betrifft die folgenden Daten: Thema des Vorhabens, Zuwendungsempfänger und ausführende Stelle, für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Projektleiter, Bewilligungszeitraum, Höhe der Zuwendung und Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers. Die in die Zuwendungsdatenbank des Bundes übertragenen Daten können von folgenden zugriffsberechtigten Stellen des Bundes eingesehen werden: Mitglieder des Deutschen Bundestages, andere fördernde öffentliche Stellen und Stellen, die mit einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrundeliegenden Angaben betraut sind (z. B. Bundesrechnungshof), sowie - ausschließlich für statistische Zwecke - die damit beauftragte Einrichtung. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung von haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen sowie zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen des Deutschen Bundestages genutzt. Abgeordnete des Bundestages (MdB) haben bezüglich ihres Wahlkreises technisch die direkte Möglichkeit des Zugriffs auf Daten der Zuwendungsdatenbank. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Zuwendungsdatenbank des Bundes liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.

    Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Subventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln.

    Zum Zweck der technischen Unterstützung sowie für das Hosting des Antragsportals arbeitet das BAFA mit einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter) zusammen, der hinreichend Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist (Artikel 28 DSGVO).

    Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet nicht statt.

 

  1. Betroffenenrechte:

    Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO) und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO).

    Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit Sitz in Bonn.

Kenntnisnahme Datenschutzhinweise

Persönliche Erklärungen

Erklärungen zur geplanten Maßnahme/n
Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass

  • ich zum Zeitpunkt der Antragstellung für die beantragte/n Einzelmaßnahme/n im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG EM) noch keinen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag (insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag) abgeschlossen habe,
  • keine behördliche Genehmigung für die durchzuführende/n Einzelmaßnahme/n erforderlich ist, bzw. - sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist - sie auf Verlangen vorgelegt werden kann,
  • ich Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils bin, auf oder in dem die Einzelmaßnahme/n errichtet bzw. durchgeführt wird/werden und als Mieter / Pächter des Anwesens eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers für die Errichtung und den Betrieb der Anlage/n besitze oder
  • ich als Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) vom Eigentümer, Pächter oder Mieter mit der Durchführung der Einzelmaßnahme/n im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG EM) beauftragt wurde,
  • ich als Energiedienstleistungsunternehmen als Contractor antragsberechtigt bin. Den / Die Contractingnehmer habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Förderung für die Einzelmaßnahme/n im Rahmen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG EM) in Anspruch nehmen will.
  • die Anlage/n zur Wärmeerzeugung aus marktgängigen Komponenten bzw. Bauteilen besteht/bestehen und kein/e Prototyp/en ist/sind,
  • die Anlage/n zur Wärmeerzeugung nicht gebraucht ist/sind oder wesentliche Anlagenteile nicht gebraucht erworben werden,
  • ich kein Hersteller von Anlage/n zur Wärmeerzeugung oder deren spezifischer Komponenten bin oder
  • ich als Hersteller von Anlage/n zur Wärmeerzeugung oder deren Hauptkomponenten den Antrag als Contractor für eine Investition stelle, welche der Bereitstellung von Nutzenergie für Contractingnehmer dient, die ihrerseits antragsberechtigt wären.

Persönliche Erklärungen

Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich die "Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude" in der aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen habe,

  • der beantragte Zuschuss nicht abgetreten wurde und nicht abgetreten wird,
  • ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann,
  • ich die Zahlung nicht eingestellt habe und über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist bzw. ich keine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 Abgabenordnung abgegeben habe oder zu deren Abgabe verpflichtet bin,
  • ich bzw. mein Unternehmen nicht nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen bzw. nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von der Gewährung von Beihilfen ausgeschlossen bin,
  • ich damit einverstanden bin, dass sämtliche mit dem Antrag oder im weiteren Verfahren eingereichten Unterlagen dem BAFA und dem BMWK insbesondere auch zur Weitergabe an den Bundestag und zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung stehen,
  • ich damit einverstanden bin, dass alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten und Nachweise vom BAFA, dem BMWK oder einer von einem der beiden beauftragten Stelle auf Datenträger gespeichert werden können; darüber hinaus dürfen sie von ihnen oder in ihrem Auftrag für Zwecke der Statistik, der Evaluierung bzw. wissenschaftlichen Untersuchungen und der Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit des Förderprogramms verwendet und ausgewertet werden,
  • ich damit einverstanden bin, dass die Auswertungsergebnisse veröffentlicht und an den Bundestag, an Einrichtungen des Bundes und der Europäischen Union weitergeleitet werden,
  • ich damit einverstanden bin, dass ich auf Nachfrage, insbesondere im Rahmen einer Evaluierung, weitergehende Auskünfte erteile,
  • ich damit einverstanden bin, dass meine Adresse und Antragsdaten zum Zweck der Überprüfung der Kumulierungsbegrenzung an sonstige öffentliche Stellen weitergegeben werden, die vergleichbare Förderprogramme durchführen.

Mir ist bekannt, dass

  • die Förderung nach diesen Richtlinien nicht mit einer Förderung für dieselbe Maßnahme aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programmen mit Ausnahme der Programme "Energieeffizient Bauen" (Programmnummer 153) und "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" (Programmnummer 167) kumulierbar ist.
  • eine Kumulierung mit § 35 c Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) nicht zulässig ist.
  • zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen an das BAFA zurückzuzahlen sind.

Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen (für Betriebe und Unternehmen)
Mir ist bekannt, dass

  • die beantragte Förderung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist und ich Subventionsnehmer/in im Sinne des StGB bin,
  • Subventionsbetrug nach § 264 StGB strafbar ist. Ich habe ferner davon Kenntnis genommen, dass die unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB sind und unrichtige und/oder unvollständige Angaben oder das Verschweigen von nachträglichen Änderungen zu subventionserheblichen Tatsachen eine Strafbarkeit nach § 264 StGB nach sich ziehen können,
  • Ich verpflichtet bin, dem BAFA unverzüglich alle Änderungen hinsichtlich der unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen. Derartige Änderungen sind gegenwärtig nicht gegeben. Von den besonderen Offenbarungspflichten gemäß § 3 Subventionsgesetz habe ich Kenntnis genommen.
Wahrheitsgemäße Angaben

Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben

Wahrheitsgemäße Angaben 2
Elektronische Kommunikation

Wichtig: Damit wir den Antrag für Sie stellen können beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Ihnen ist bewusst, dass alle Unterlaben digital und nicht auf dem Postweg übermittelt werden müssen.
  • Dieses Antragsformular ist zwingend vollständig auszufüllen, d.h. alle Fragen, die mit einen Sternchen versehen sind, wurden von Ihnen beantwortet bzw. ausgefüllt und das Dokument ist unterzeichnet. Außerdem haben Sie alle erforderlichen Anlagen aus unserem Server hochgeladen.
  • Die vollständig ausgefüllte, unterzeichnete und gestempelte Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung haben Sie dem Antrag beigefügt. Wichtig: Sollten es keinen Stempel haben, bitte die Vollmacht mit dem Vermerk „kein Stempel vorhanden“ versehen.
  • Ein Lageplan ist nur erforderlich, falls sich mehrere Gebäude auf dem Grundstück/Flurstück befinden.
  • Eine Eigentümererlaubnis zu Ihrer energetischen Maßnahme ist nur erforderlich, falls Sie nicht der Eigentümer der Immobilie sind.

 

Sollten Sie unsere Hinweise nicht berücksichtigen und dadurch ein Mehraufwand unsererseits entstehen, werden wir den damit verbundenen Aufwand gesondert in Rechnung stellen.