Arbeits- und Brandschutz

Die Gesundheit der Mitarbeiter ist das höchste Gut.

  • Ihnen sind sichere und gesunde Arbeitsplätze ein persönliches Anliegen?
  • In Ihrem Betrieb sind mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt?
  • Sie haben sich noch keine Gedanken über die ergonomische Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze gemacht?
  • Sie wissen nicht sicher, ob Ihre Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung den gesetzlichen Anforderungen entspricht?

Wenn Sie für sich nur eine dieser Fragen mit ja beantworten, könnten wir der richtige Ansprechpartner für Sie sein!

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Dienstleistungsspektrum

Vorsicht an der Kreissäge

  • Planung, Ausführung und Instandhaltung von Anlagen, Gebäuden und Betriebsräumen
  • Systematische Erfassung der betrieblichen Arbeitsorganisation, Teilnahme an Ausschusssitzungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren, technischer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Körperschutzmittel
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Tätigkeits- und arbeitsbezogene Beurteilung aller vorhandener Gefährdungen, Analyse von Beinahe-Unfällen, Auswertung von Schadensmeldungen (Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung)
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes (Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Brandschutzordnungen)
  • Organisation eines kosteneffektiven Gefahrstoffmanagements
  • Zusammenstellen von Unterweisungen für alle Beschäftigte
  • Optimierung der Unfallverhütung
  • Durchführungs-, Wirkungs- und Erhaltungskontrolle
  • Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse zur Erfüllung der Nachweispflicht
  • Kontrolle durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Betriebsanlagen

Arbeitsschutz und Unfallverhütung entscheiden
über den Erhalt der Arbeitskraft der Beschäftigten im Betrieb.

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Gesetzliche Grundlagen

Gefahr beim Fräsen

Präventiv Gefahren erkennen und Unfälle vermeiden ist eine gesetzliche Anforderung an alle Unternehmensleitungen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitssicherheit mit geeigneten Maßnahmen zu gewährleisten. Dabei sind Mitarbeiter in Unternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten einer Vielzahl von Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt.

Unsere Sicherheitsfachkräfte ermitteln die Schwachstellen: Von der Produktion bis hin zur Lagerung, von der Planung bis zur Fertigung werden alle Bereiche des Betriebes auf versteckte Gefahrenquellen überprüft. Auch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder zwischen Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung werden bewertet und dokumentiert.

Gleichzeitig findet eine Begutachtung und – falls erforderlich – eine Anpassung der bestehenden Maßnahmen statt.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt Arbeitgeber vor vielfältige Aufgaben.
Alle mit dem Ziel, Arbeit sicherer zu machen.

Rechtsgrundlagen:
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG: § 6, § 19)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG: § 5, § 6)
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Betriebssicherheitsverordnung

Mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit – ob intern oder extern bestellt – erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Auflagen.

Das Konzept der Dr. Steinmaßl MANAGEMENTBERATUNG ermöglicht den verantwortlichen Ansprechpartnern in Unternehmen flexibel auf die jeweiligen betrieblichen Bedingungen zu reagieren und gemeinsam mit der Unterstützung der branchenerfahrenen Sicherheitsexperten bedarfsgerechte Lösungen zu erarbeiten. Basis sind hierbei seit Jahren bewährte und standardisierte Konzepte mit umfassenden Leistungspaketen.

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