Von Rittberg Energie- und Ressourceneffizienz

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Zuschuss und Kredit

In diesem sechs Module umfassenden Förderprogramm unterstützt die DR. VON RITTBERG CONSULTING ihre Mandanten im:

  • Fördermodul 1
    Querschnittstechnologien
  • Fördermodul 2
    Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Fördermodul 3
    MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Fördermodul 4
    Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen.
    Gefördert werden hier unter anderem Investitionen in neue Werkzeugmaschinen
  • Fördermodul 5
    Unterstützung beim Erstellen von Transformationsplänen um Treibhausgasneutralität zu erzielen.
  • Fördermodul 6
    Elektrifizierung von kleinen Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer

Alle förderfähigen Maschinen

KategorieVoraussetzungen
1KategorieDie neuen Anlagen müssen folgenden Kriterien entsprechen, um gefördert zu werden:
2Flurförderfahrzeuge
  • Ausschließlich elektrisch betrieben
  • Einsatz des Fahrzeugs ausschließlich auf Betriebsgelände des Unternehmens
3SpritzgießmaschinenVollelektrische Anlage mit Servo-Antrieb
4Optimierung Biogasanlagen:
Zerkleinerer
Rührwerke
Ultraschalldesintegratoren
Fütterung
Der Motor entspricht mind. der Ökodesign-Klasse IE4.
5Wärmedämmfolien für GasspeicherDer U-Wert beträgt maximal 2 W/(m²K).
6Lackierkabinen
  • In der Anlage ist kein Wärmeerzeuger vorhanden, der mit fossilen Energieträgern betrieben wird / zu betreiben ist.
  • Die Komponenten entsprechen den Anforderungen von Modul 1
7WasserstrahlschneideanlagenEs werden ausschließlich elektromotorische Wasserschneideanlagen gefördert.
8LaserschneiderEs werden ausschließlich Faserlaser gefördert.
9Freistehende Filtertürme zur dezentralen LuftreinigungDie Komponenten müssen die Anforderungen von Modul 1 erfüllen.
10Backöfen für LebensmittelEs handelt sich um eine ausschließlich elektrisch zu betreibende Anlage.
11Werkzeugmaschinen, die zu folgenden Unterkategorien gehören:
  • Anlagen / Maschinen zur spanenden Bearbeitung
    CNC-Bearbeitungsmaschinen, diverse Sägen, Hobelautomaten, Erodier-, Dreh-, Fräs-, Schleifmaschinen
  • Kantenanleimmaschinen
12Pelletpressen, BrikettierpressenEine bedarfsabhängige Regelung muss Anlagenbestandteil sein.
13GeschirrspülmaschinenInformationen auf Anfrage.
14KinoprojektorenGefördert werden ausschließlich Laserprojektoren.
15Schweißgeräte und LötstationenGefördert werden ausschließlich elektronisch geregelte Handgeräte.
16SolarienEs werden ausschließlich LED-Anlagen gefördert.
17Kühlmöbel für LebensmittelInformationen auf Anfrage.

Fördervoraussetzungen

  • Der Projektstart (Bestellung der Anlage) darf erst nach der Bewilligung durch den Fördermittelgeber erfolgen. Einzige Ausnahme: Beantragung der Förderung über die KfW und Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
  • Förderung nur für kleine (KU) und mittlere Unternehmen (MU) nach AGVO möglich.
  • Nur Ersatzinvestitionen werden gefördert
  • Die Bestandsanlage muss: -seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein, - sich im Eigentum des Antragsstellers befinden, - noch voll funktionstüchtig sein, - weniger energieeffizient als die Sollanlage sein, - den gleichen Einsatzzweck dienen wie die Sollanlage, - belegbar entweder entsorgt oder verkauft werden, sobald die Neuanlage angeschafft ist.
  • Das Produktionsverfahren darf sich durch den Anlagenaustausch nicht ändern.
  • Der Verkaufserlös ist von der Nettoinvestitionssumme später abzuziehen.
  • 15 % Energieeinsparung im Vergleich zur Bestandsanlage müssen nachgewiesen werden.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 EUR.
  • Die Investitionsnebenkosten (INK) dürfen maximal 30 % der Anlagenkosten betragen.
  • Leasing oder Mietkauf sind nicht möglich.
  • Kosten, die nachweislich der Kerninvestition zugeordnet werden können, wie Elektriker, Verrohrung, Fundament etc. können ggf. bei vorliegen eines Angebots berücksichtigt, d.h. gefördert werden.

Fördervoraussetzungen

UnternehmensgrößeMitarbeiter*und Jahresumsatzoder BilanzsummeVoraussetzungPauschal
Kleine
Unternehmen
< 5010 Mio. €10 Mio. €15 %
Energie-
einsparung
15 %
v. IGK
Mittlere
Unternehmen
< 25050 Mio. €43 Mio. €15 %
Energie-
einsparung
10 %
v. IGK
Große
Unternehmen
> 250> 50 Mio. €> 43 Mio. €Nicht
möglich
Nicht
möglich

Premiumförderung

Fördervoraussetzungen

  • Für alle Anlagen aus der Basisförderung ist keine Premiumförderung möglich.
  • In die Premiumförderung fallen z.B. Reinluftabsauganlagen, Holztrocknungskammern und weitere.
  • Eine Antragstellung ist sowohl für Ersatz- als auch Erweiterungs- bzw. Erstinvestitionen möglich.
  • Fördermöglichkeiten müssen im Einzelfall geprüft werden.
  • Die Förderhöhe kann je nach Förderregime und Unternehmensgröße bis zu 45 % der Investitonsgesamtkosten betragen. Einflussfaktoren sind z.B. die Maschinenlaufzeiten, die CO2-Einsparung, das Förderregime und die verschiedenenFörderdeckel.
  • Kosten, die nachweislich der Kerninvestition zugeordnet werden können, wie zum Beispiel die Energieberaterkosten, sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.

Fördersätze: Premiumförderung

UnternehmensgrößeFörderhöhe
Kleine Unternehmenbis zu 45 % der Netto-Investitionsgesamtkosten
Mittlere Unternehmenbis zu 35 % der Netto-Investitionsgesamtkosten
Große Unternehmenbis zu 25 % der Netto-Investitionsgesamtkosten