Im Bereich der Fördermittelberatung gilt es zwischen drei verschiedenen Bereichen zu unterscheiden:

  • Zuschüsse zu den Beratungskosten,
  • Zuschüsse zu den Investitionskosten
  • Zinsgünstige Darlehen

Die im Folgenden genannten Programme stellen lediglich einen knappen Abriss dar.
Wir ermitteln gerne zusammen mit Ihnen, welches Förderprogramm optimal für Sie zugeschnitten ist.

  • Beratungskostenzuschuss
    Verschiedene Programme sind hier möglich. Das bekannteste ist die Energieberatung im Mittelstand des BAFA. Außerdem gibt es die Beratungsförderung des BAFA für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige. Das Beratungsangebot von unternehmensWert:Mensch bietet ebenfalls einen Beratungszuschuss in Höhe von 50 oder 80 Prozent der Beratungskosten.
  • Zuschüsse zu den Netto-Investitionskosten
    Der bekannteste Vertreter in dieser Gruppe ist die Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien. Das Förderprogramm läuft seit 2016 in erweiterter Form.
  • Zinsgünstige Darlehen
    Für Unternehmen können die KfW-Förderprogramme 276 (Neubau), 277 (Sanierung) und 278 (Einzelmaßnahmen) sowie die KfW-Programme 292 und 293 von Interesse sein. Sowohl bei Neubau und Sanierung als auch bei Einzelmaßnahmen sind neben den günstigen Konditionen auch Zuschüsse möglich.

Die Förderlandschaft ist komplex und ständig im Wandel begriffen. Am besten besprechen Sie Ihren konkreten Fall persönlich mit uns. Rufen Sie uns dazu an oder schicken eine kurze E-Mail, worum es geht und wann wir Sie telefonisch erreichen können.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!