KategorieVoraussetzungen
1KategorieDie neuen Anlagen müssen folgenden Kriterien entsprechen, um gefördert zu werden:
2Flurförderfahrzeuge
  • Ausschließlich elektrisch betrieben
  • Einsatz des Fahrzeugs ausschließlich auf Betriebsgelände des Unternehmens
3SpritzgießmaschinenVollelektrische Anlage mit Servo-Antrieb
4Optimierung Biogasanlagen:
Zerkleinerer
Rührwerke
Ultraschalldesintegratoren
Fütterung
Der Motor entspricht mind. der Ökodesign-Klasse IE4.
5Wärmedämmfolien für GasspeicherDer U-Wert beträgt maximal 2 W/(m²K).
6Lackierkabinen
  • In der Anlage ist kein Wärmeerzeuger vorhanden, der mit fossilen Energieträgern betrieben wird / zu betreiben ist.
  • Die Komponenten entsprechen den Anforderungen von Modul 1
7WasserstrahlschneideanlagenEs werden ausschließlich elektromotorische Wasserschneideanlagen gefördert.
8LaserschneiderEs werden ausschließlich Faserlaser gefördert.
9Freistehende Filtertürme zur dezentralen LuftreinigungDie Komponenten müssen die Anforderungen von Modul 1 erfüllen.
10Backöfen für LebensmittelEs handelt sich um eine ausschließlich elektrisch zu betreibende Anlage.
11Werkzeugmaschinen, die zu folgenden Unterkategorien gehören:
  • Anlagen / Maschinen zur spanenden Bearbeitung
    CNC-Bearbeitungsmaschinen, diverse Sägen, Hobelautomaten, Erodier-, Dreh-, Fräs-, Schleifmaschinen
  • Kantenanleimmaschinen
12Pelletpressen, BrikettierpressenEine bedarfsabhängige Regelung muss Anlagenbestandteil sein.
13GeschirrspülmaschinenInformationen auf Anfrage.
14KinoprojektorenGefördert werden ausschließlich Laserprojektoren.
15Schweißgeräte und LötstationenGefördert werden ausschließlich elektronisch geregelte Handgeräte.
16SolarienEs werden ausschließlich LED-Anlagen gefördert.
17Kühlmöbel für LebensmittelInformationen auf Anfrage.